US-Abgeordnete für erweiterte Antisemitismus-Definition
Das US-Repräsentantenhaus hat inmitten der pro-palästinensischen Proteste an mehreren Universitäten für eine Erweiterung der rechtlichen Definition von Antisemitismus gestimmt. Die Abgeordneten votierten gestern für einen parteiübergreifenden Entwurf, der vorsieht, dass das Bildungsministerium sich künftig an der Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) orientiert.
Demnach ist Antisemitismus „eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“
Es sei auch eine Form von Antisemitismus, dem jüdischen Volk das Recht auf Selbstbestimmung abzuerkennen, etwa „durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen“, heißt es in der Definition der IHRA.
Laufende Proteste an US-Unis
Der Gesetzentwurf muss nun noch vom Senat verabschiedet werden. Kritiker des Vorhabens, darunter die Bürgerrechtsorganisationen ACLU, warnen vor einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Die Befürworter des Gesetzes argumentieren hingegen, es könne zur Bekämpfung von Hass auf dem Campus beitragen.
Die Proteste an US-Hochschulen zur Unterstützung der Palästinenser im Gazastreifen und gegen den Krieg Israels gegen die radikalislamische Hamas hatten an der renommierten Columbia University in New York begonnen und weiteten sich auf weitere Universitäten im Land aus. Die Demonstranten und Demonstrantinnen fordern unter anderem von den Universitäten, sich von Unternehmen zu trennen, die Verbindungen nach Israel haben. Die Polizei räumte Protestcamps an mehreren Hochschulen, hunderte Demonstranten wurden festgenommen.